Wahlausschluss bestätigt:🔥Gerichte stützen „AfD-Verbot light"
19.8.2026, 06:05:17
Die niedersächsische Justiz betätigt die Wahlausschlüsse mehrerer AfD-Kandidaten. Die Begründung: Der Verfassungsschutz habe diese zu „Rechtsextremisten" erklärt. Entscheiden also Geheimdienste über die Wählbarkeit der Opposition? Alle Hintergründe in den Nachrichten AUF1.
Der Beitrag erschien in den „Nachrichten AUF1“ vom 18.08.2026. Mit den täglichen „Nachrichten AUF1“ um 18 Uhr sind Sie einfach besser informiert: www.auf1.tv."
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