[{"data":1,"prerenderedAt":14},["ShallowReactive",2],{"k-naechste-demaskierung-der-demokratiesimulation-weitere-afd-kandidaten-von-wahl-ausgeschlossen":3},{"id":4,"title":5,"text":6,"social_preview":7,"published_at":8,"url":9,"image":10,"original_image":11,"duration":12,"videoData":13},9628,"Nächste Demaskierung der Demokratiesimulation:🚨Weitere AfD-Kandidaten von Wahl ausgeschlossen","\u003Cp>Das AfD-Verbot light geht munter weiter! Nach dem vorzeitigen Wahlausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, \u003Ca href=\"https://t.me/auf1tv/20572\">AUF1 berichtete\u003C/a>, dürfen nun auch der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße und der Göttinger AfD-Kreisvorsitzende Justin Vogel nicht bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September antreten.\u003Cbr />\u003Cbr />Moriße wollte Oberbürgermeister von Wilhelmshaven werden. Der Wahlausschuss lehnte seine Kandidatur am Dienstag einstimmig ab. Auch Justin Vogel wurde einstimmig von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz ausgeschlossen. Bei Moriße wurde als Begründung angeführt, es sei nicht gewährleistet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete. Bei Vogel wurde dessen aktive Rolle in der AfD genannt. Beide AfD-Politiker haben Rechtsmittel angekündigt.\u003Cbr />\u003Cbr />⚠️Während bereits drei AfD-Kandidaten vorzeitig von demokratischen Wahlen ausgeschlossen wurden, warten weitere AfD-Kandidaten noch auf ihre Zulassung:\u003Cbr />\u003Cbr />🔷\u003Cb>der Lüneburger Landratskandidat Stephan Bothe,\u003C/b>\u003Cbr />\u003Cbr />🔷\u003Cb>der Bürgermeisterkandidat Adrian Maxhuni in Bersenbrück,\u003C/b>\u003Cbr />\u003Cbr />🔷\u003Cb>der Bürgermeisterkandidat Florian Meyer in Fürstenau\u003C/b>\u003Cbr />\u003Cbr />🔷\u003Cb>sowie die AfD-Bürgermeisterkandidatin Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg,\u003C/b> \u003Ca href=\"https://t.me/auf1tv/20588\">AUF1 berichtete\u003C/a>.\u003Cbr />\u003Cbr />🔥\u003Cu>Brisant:\u003C/u> Möglich macht dieses demokratiegefährdende Vorgehen eine im Frühjahr von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Ausweitung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. Der Verfassungsschutz und das Innenministerium dürfen den Wahlausschüssen ihre Einschätzungen und Empfehlungen übermitteln. \u003Cbr />\u003Cbr />In dem bestehenden „Leitfaden zur Überprüfung der Verfassungstreue“ heißt es, bereits die Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland entfalte „eine erhebliche Indizwirkung für die fehlende Verfassungstreue“.\u003C/p>",null,"2026-07-29T11:30:41.000000Z","naechste-demaskierung-der-demokratiesimulation-weitere-afd-kandidaten-von-wahl-ausgeschlossen","https://ww2.auf1.tv/storage/AgACAgQAAx0CWSSlgwACUM9qaeP9qIx7NeYeiOxG-d8op3HcSAACdQ1rG5AvUVP4orB8UV6YKgEAAwIAA3kAAzYE.jpg","https://ww2.auf1.tv/storage/AgACAgQAAx0CWSSlgwACUM9qaeP9qIx7NeYeiOxG-d8op3HcSAACdQ1rG5AvUVP4orB8UV6YKgEAAwIAA3kAAzYE_orig.jpg","",[],1785360652992]