Leihmutterschaftsdebatte: 👶 Rechtsanwältin Beate Bahner kontert Brosius-Gersdorf mit Vergleich über die ...
21.7.2026, 16:15:23

Leihmutterschaftsdebatte: 👶 Rechtsanwältin Beate Bahner kontert Brosius-Gersdorf mit Vergleich über die Corona-Zeit

Der Fall Jens Spahn zieht weiter Kreise. Nun hat sich auch die ehemalige Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu Wort gemeldet. Sie hält das deutsche Verbot der Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Grundgesetz. In einem Interview erklärte sie: Die Aufgabe des Staates sei lediglich, „über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft“ aufzuklären. Ein generelles Verbot der Leihmutterschaft sei jedoch illiberal und mit einem Verbot von Alkoholgenuss, Rauchen oder Hochrisikosport zu vergleichen.
 
Rechtsanwältin Beate Bahner vergleicht Brosius-Gersdorfs Worte mit der Corona-Zeit:
 
„Die Aufgabe des Staates sei lediglich, über die medizinischen und psychosozialen Risiken des Coronavirus aufzuklären. Eine generelle Maskenpflicht und Impfpflicht sei jedoch illiberal und mit einem Verbot von Alkoholgenuss, Rauchen oder Hochrisikosport zu vergleichen.“
 
Weiter schreibt sie: „Wir hätten uns über Ihre liberale Auffassung in Coronazeiten sehr gefreut! Aber gegen die Masernimpfpflicht, da halten Sie freilich Ihr feines Maul. Das finden Sie nicht 'nicht liberal'!!?? Da interessiert Sie kein Selbstbestimmungsrecht der Eltern und der Betroffenen? Wie gut, dass Sie nicht am Bundesverfassungsgericht wüten durften...“

Bereits 2025 sorgte Frauke Brosius-Gersdorfs Nominierung durch die SPD für das Bundesverfassungsgericht für monatelange Auseinandersetzungen. Die Union blockierte die Wahl zunächst. Die Kritik richtete sich vor allem gegen ihre Positionen zum Schwangerschaftsabbruch. Gegner warfen ihr vor, dem ungeborenen Leben die Menschenwürde abzusprechen und Abtreibungen bis zur Geburt zu ermöglichen.

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