Kopfschuss ohne Grund: Dresdner Richter entlasten Kurt Hättasch
8.11.2026, 11:45:08

Die Polizei schoss Kurt Hättasch bei der Festnahme in den Kopf. Zwei Jahre musste er als einer der – vermeintlichen – Köpfe der „Sächsischen Separatisten“ in Haft verbringen. Der Vorwurf: Er habe auf die Beamten angelegt. Dabei hatte Hättasch zuvor nach eigenen Angaben zweimal den Notruf gewählt. Er fürchtete einen Überfall und forderte die nicht als Polizisten zu erkennenden Vermummten auf, sich auszuweisen. Jetzt ist klar: Der 5. Strafsenat in Dresden sieht auf der Helmkamera keinen Anschlag. Die Anklage nennt selbst nur eine kaum merkliche Bewegung. Einen versuchten Mord erkennt das Gericht nicht. Damit entfällt auch jeder Grund für den Schuss. Die Bundesanwaltschaft wollte ihn zurück in die Zelle. Das Oberlandesgericht entschied anders. Seit dem 29. Oktober ist Hättasch gegen Auflagen frei. Beobachter sehen in der Entscheidung der Richter ein Indiz für die wachsende Unsicherheit der Anklage.


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