
Die Revision des bekannten Corona-Kritikers Doktor Reiner Fuellmich gegen seine Verurteilung aus dem Jahr 2025 ist durch den Strafsenat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen worden. Das wurde am Donnerstag auf dem Telegram-Kanal von Fuellmich bekanntgegeben. Insbesondere soll der BGH bestätigt haben, dass fünf Monate der Untersuchungshaft von Doktor Fuellmich nicht auf die Strafhaft angerechnet werden. Dies soll mit dem als unflätig bewerteten Verhalten Fuellmichs während des Strafverfahrens und der Untersuchungshaft begründet werden.
Der katholische Erzbischof Carlo Maria Viganò bezeichnete dieses Vorgehen gegen den Corona-Kritiker Fuellmich in seinem Brief an den Inhaftierten klar als „politische Verfolgung“, AUF1 berichtete.
Besonders brisant: Der Beschluss soll auf den 17. März 2026 datiert, aber erst jetzt zugestellt worden sein. In diesem Fall wäre das ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung. Der Bundesgerichtshof ließ eine Presseanfrage von AUF1 unbeantwortet. Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich 2025 wegen Veruntreuung von Spendengeldern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
